Mit Berufliche Vorsorge nach dem BVG wird jener Teil der Zweiten Säule bezeichnet, welcher die 1. Säule in den Bereichen Altersvorsorge und Folgen von krankheitsbedingter Invalidität und Tod ergänzt. Sie wird durch Pensionskassen, Versicherungen und autonome Sammelstiftungen angeboten. In der Umgangssprache wird deshalb die "Berufliche Vorsorge" auch Pensionskasse genannt. Bei der beruflichen Vorsorge herrscht zum Teil Wettbewerb. Der Arbeitgeber kann aus verschiedenen Anbietern selbst auswählen. Grössere Unternehmen sowie die Verwaltung haben in der Regel eine eigene Pensionskasse. Alle Arbeitnehmer eines Unternehmens mit einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als CHF 20’880 sind obligatorisch in der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert.
Was Kunden über TaxWare berichten
Erfahrungsbericht von
Erich Ettlin, Leiter Steuern und Recht