Die Dividende ist die Auszahlung von Gewinnen einer Aktiengesellschaft an seine Aktionäre.
Ob und in welcher Höhe eine Dividende ausbezahlt werden soll, wird an der Generalversammlung (auch Aktionärsversammlung genannt) vom Management vorgeschlagen und von den Aktionären beschlossen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht den gesamten oder auch nur einen Teil des Gewinns auszuzahlen. Die Firma kann den Gewinn auch einbehalten und z.B. in neue Maschinen oder Gebäude investieren.
In der Schweiz wird die Dividende in der Regel einmal pro Jahr ausbezahlt.
Die Dividende geteilt durch den Aktienpreis, ergibt die Dividendenrendite. Sie sagt aus, wie viel Geld man pro investierten Franken erhält. Die Dividendenrendite zusammen mit der Steigerung des Aktienpreises ergibt die gesamte Aktien- oder Anlagerendite.
Dividenden unterliegen in der Schweiz der Einkommenssteuer und der Verrechnungssteuer.
Neben der Bardividende, bei welcher der Aktionär Geld ausbezahlt erhält, sind auch Sachdividenden möglich, bei welcher beliebige Aktiven der Aktiengesellschaft ausbezahlt werden können. Gebräuchlich ist, dass Firmen Aktien einer Tochtergesellschaft als Sachdividende ausschütten und sich so von der Tochtergesellschaft trennen (Spin-Off).
Bei der GmbH spricht man statt von einer Dividende von einer Gewinnausschüttung. Die Höhe der Dividende orientiert sich am Gewinn des Unternehmens, wobei in der Regel ein Teil des Gewinns einbehalten und den Rücklagen zugeführt wird, um beispielsweise Investitionen zu finanzieren. Im Einzelfall kann auch eine Sonderdividende unabhängig vom Jahresüberschuss gezahlt werden.
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Erfahrungsbericht von
Erich Ettlin, Leiter Steuern und Recht