Die Vorsorge für Alter, Tod (Hinterlassenenschutz) und Erwerbsausfall in der Schweiz basiert auf drei Säulen, dem sogenannten Drei-Säulen-System. Bei diesem Bild von drei Säulen handelt es sich um die gängige Darstellung von verschiedenen Finanzierungslösungen als die tragenden Pfeiler der Vorsorge in der Schweiz. Die 1. Säule deckt die Existenzsicherung der gesamten Bevölkerung in folgenden Bereichen: die Alters- und Hinterlassenversicherung und die Invalidenversicherung. Im weiteren Sinne kann die ganze 2. Säule als "Berufliche Vorsorge" bezeichnet werden, da hier alle berufstätigen Personen versichert sind. Die Leistungen der 2. Säule ergänzen im Alter, bei Invalidität und beim Tod des Versorgers die Leistungen der AHV/IV. Ziel der 2. Säule ist es, in Ergänzung zur 1. Säule, die Lebenshaltungskosten zu sichern. Mit der 3. Säule sollen Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule reduziert oder geschlossen werden. Solche Lücken bestehen insbesondere bei der Anhäufung von Alterskapital zur Finanzierung des dritten Lebensabschnitts und bei Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen im Krankheitsfall.
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Erfahrungsbericht von
Erich Ettlin, Leiter Steuern und Recht