Kapitalertragsteuer

Die schweizerische Kapitalertragsteuer wird als Verrechnungssteuer oder als Zahlstellensteuer bezeichnet. Diese Steuer ist nicht nur als Einkommensteuer ausgelegt, sondern dient wegen der Höhe des Steuersatzes auch als Vermögensteuer. Weil in der Schweiz das Bankkundengeheimnis viel umfassender als in anderen Staaten beachtet wird, ist die Verrechnungssteuer als Abgeltungsteuer konzipiert. Die Geldinstitute (Bank oder Versicherung) sind verpflichtet, automatisch 35 % des Zinsertrages jedes Kontos oder Wertpapiers an den Staat abzuführen. Dieser Betrag wird nach korrekter Deklarierung der Zinserträge und des Vermögens zurückerstattet. Das heisst aber nicht, dass per Saldo keine Kapitalertragsteuer entrichtet wird: Sowohl auf Bundesebene wie auf kantonaler Ebene muss eine solche normale Einkommenssteuer entrichtet werden, die Verrechnungssteuer dient nur der Sicherung einer korrekten Deklaration dieser Einkommenssteuern.


 
 
 
 
 
Erich Ettlin, BDO AG

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Erich Ettlin, Leiter Steuern und Recht