In der Schweiz werden die Grundzüge der Obligation im Obligationenrecht geregelt. Hier wird unter „Schuldverhältnis im engeren Sinne“ oder Obligation das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldnerin verstanden, kraft dessen der Gläubiger eine Leistung, d.h. ein Tun oder Unterlassen verlangen kann und die Schuldnerin korrespondierend hierzu zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Im engsten Sinn ist unter Obligation ein bestimmtes Wertpapier, das eine Darlehensforderung verkörpert, zu verstehen.
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Erfahrungsbericht von
Erich Ettlin, Leiter Steuern und Recht