Kontakt
TaxWare geht ins Web - HEADER.jpg

TaxWare geht ins Web

TaxWare wird als Desktop-Applikation von unserer Kundschaft sehr geschätzt – viele nutzen auch die TaxAnalyzer-Funktionen in Excel, ebenfalls lokal installiert. Die Zukunft der modernen Anwendungen liegt aber eindeutig im Internet. Diesem Trend kann sich auch TaxWare nicht verschliessen. Wir planen vorläufig keine vollständige Ablösung der gesamten Applikation, sondern entwickeln parallel webbasierte Module für spezifische Anwendungsfälle.

Unterhaltszahlungen

Vor drei Jahren kamen die Familienrechts-Anwältin Christine Arndt und der Steuerexperte Daniel Bader mit einem Wunsch auf uns zu: Wir sollen ein Software-Modul entwickeln für die Berechnung der Steuerfolgen von Unterhaltszahlungen im Falle von Trennungen und Scheidungen. Die Umsetzung mittels einer Excel-Vorlage lag auf der Hand, haben wir doch damit grosse und langjährige Erfahrung. Dieses Vorgehen hätte aber bedingt, dass mögliche AnwenderInnen TaxWare installieren müssten, auch wenn sie das Programm in der Regel selbst eigentlich gar nicht nutzen können, weil sie sich ausserhalb dieser Thematik nicht mit Steuer- oder Vorsorgefragen befassen.

Daraus ist die Idee entstanden, den Schritt in das Internet zu wagen und das Thema zum Anlass zu nehmen, ein erstes Tax- Ware Web-Modul zu entwickeln. Passend zum bisher eingesetzten Technologie- Stack konnten wir dies komplett mit Werkzeugen und Frameworks von Microsoft umsetzen und betreiben. Mit diesem derart entwickelten neuen Modul können nun zu Handen des Scheidungsgerichts aufgrund der Einkommens- und Ausgabesituation aller Beteiligten die Unterhaltszahlungen berechnet werden, so dass sie auch die Steuerfolgen korrekt berücksichtigen. Weil die Zahlungen als Einkünfte besteuert werden und diese Besteuerung fast durchwegs progressiv erfolgt, muss die Berechnung iterativ erfolgen – dies ist ohne maschinelle Unterstützung kaum machbar.

Quellensteuer – nachträgliche ordentliche Veranlagun

Beflügelt durch die gute Resonanz haben wir Anfang 2022 ein zweites Modul realisiert: Per 2021 ist eine neue Quellensteuerverordnung in Kraft getreten. Die Folge ist, dass jede quellenbesteuerte Person das Recht hat, bis zum 31. März des Folgejahres einen Antrag auf ordentliche Besteuerung zu stellen. Dies kann dann von Vorteil sein, wenn man z. B. in die Säule 3a einbezahlt hat, einen langen Arbeitsweg oder andere ausserordentliche abzugsfähige Auslagen hatte. Die Krux dabei ist, dass dieser Antrag – einmal eingereicht – nicht mehr zurückgezogen werden kann und für immer gilt. Die Person wird also auch in den Folgejahren nicht mehr an der Quelle besteuert. Aus diesem Grund muss der Antrag wohl überlegt sein und viele betroffene Personen melden sich deshalb für eine Beratung bei einer Fachperson.

Das neue Web- Modul von TaxWare ermöglicht es diesen Fachleuten, schnell und zuverlässig nicht nur einen allfälligen Steuervorteil im vergangenen Jahr, sondern bis zum Ende der eigentlichen Quellensteuerpflicht zu ermitteln. Weil dieses Modul einfach und ohne Installation lizenziert werden kann, ist es denkbar, dies in Zukunft in einer vereinfachten Version auch direkt den Quellensteuerpflichtigen oder z. B. den HR-Abteilungen von Unternehmen zur Beratung der eigenen Mitarbeitenden anzubieten. Bezahlbar pro Berechnung, direkt über Kreditkarte abgerechnet.

Zukunft

Es soll nicht bei diesen beiden Anwendungen bleiben. Unser Ziel ist es, laufend Lösungen für weitere Anwendungsfälle als Web-Modul anzubieten. Dies können – wie im Falle der beiden nun realisierten Module – neue Anwendungsfälle sein. Es kann aber auch sein, dass wir Fragestellungen, welche wir heute mit einer Excel-Vorlage abdecken, in Zukunft benutzerfreundlich als Web-Modul anbieten.

Rene-Britschgi.jpg

Kontaktieren
Sie uns jetzt

 

René Britschgi

Head of Sales TaxWare
+41 79 208 89 62
r.britschgi@taxware.ch